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   VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14.A   

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VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14.A (https://dejure.org/2014,4627)
VG Aachen, Entscheidung vom 19.03.2014 - 9 L 141/14.A (https://dejure.org/2014,4627)
VG Aachen, Entscheidung vom 19. März 2014 - 9 L 141/14.A (https://dejure.org/2014,4627)
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  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Die gebotene gerichtliche Prüfung der Sach- und Rechtslage in dem Mitgliedsstaat, in den der Antragsteller überstellt werden soll, erstreckt sich nicht nur auf etwaige Mängel des Asylverfahrens, sondern auch auf Mängel bei den Aufnahmebedingungen, vgl. EuGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -.
  • VG Trier, 18.09.2013 - 5 L 1234/13

    Anwendbarkeit des § 36 Abs 4 S 1 AsylVfG (juris: AsylVfG 1992) auf die Fälle des

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine solche Gesetzesauslegung entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, denn eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit; vgl. hierzu bereits mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, juris Rn 5 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 2 B 844/13 -, juris Rn 3 f. Siehe auch bereits Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 13 L 2168/13.A -.
  • VG Düsseldorf, 07.01.2014 - 13 L 2168/13

    Dublin-II-Verfahren ; illegaler Grenzübertritt ; Zustellungsmangel ; Heilung

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine solche Gesetzesauslegung entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, denn eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit; vgl. hierzu bereits mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, juris Rn 5 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 2 B 844/13 -, juris Rn 3 f. Siehe auch bereits Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 13 L 2168/13.A -.
  • BVerwG, 25.10.2012 - 10 B 16.12

    Abschiebungsverbot wegen Verletzung des Art. 3 MRK im Heimatstaat

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine solche Gefahr ist unter Anderem anzunehmen, wenn der Ausländer vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist, vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 16/12 -.
  • VG Göttingen, 17.10.2013 - 2 B 844/13

    Abschiebungsanordnung; Bestimmtheit; Dublin-Verfahren; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine solche Gesetzesauslegung entspräche auch nicht dem Willen des Gesetzgebers, denn eine entsprechende Initiative zur Ergänzung des § 34a Abs. 2 AsylVfG n.F. fand im Bundesrat keine Mehrheit; vgl. hierzu bereits mit ausführlicher Darstellung des Gesetzgebungsverfahrens Verwaltungsgericht Trier, Beschluss vom 18. September 2013 - 5 L 1234/13.TR -, juris Rn 5 ff. m.w.N.; Verwaltungsgericht Göttingen, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 2 B 844/13 -, juris Rn 3 f. Siehe auch bereits Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 13 L 2168/13.A -.
  • EGMR, 02.07.2013 - 69095/10

    FEHÉR v. HUNGARY

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine ausreichende Unterbringung und Versorgung in ungarischen Haftanstalten ist nicht ohne Weiteres anzunehmen, vgl. zur dortigen Situation; EGMR, Entscheidung vom 2. Juli 2013 - 69095/10 -.
  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG Aachen, 19.03.2014 - 9 L 141/14
    Eine solche Gefahr ist unter Anderem anzunehmen, wenn der Ausländer vollständig von staatlicher Unterstützung abhängig ist und behördlicher Gleichgültigkeit gegenübersteht, obwohl er sich in so ernsthafter Armut und Bedürftigkeit befindet, dass dies mit der Menschenwürde unvereinbar ist, vgl. EGMR, Urteil vom 21. Januar 2011 - 30696/09 - BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2012 - 10 B 16/12 -.
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